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Hausordnung und Pausenordnung des Gymnasiums Nordhorn

Als Bestandteil des Schulprogramms fördert die Hausordnung ein solidarisches schulisches Miteinander. Ihre Umsetzung basiert auf zwei Grundsätzen:
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen sich gegenseitig mit Respekt und beachten die Bestimmungen, die der Sicherheit aller dienen.
- Die schulischen Einrichtungen und Materialien werden pfleglich behandelt.

Geltungsbereich

Die Haus- und Pausenordnung gilt für das Schulgelände des Gymnasiums Nordhorn (Gebäude, angrenzende Bürgersteige und Schulhof). Sonderregelungen wie z.B. für die Mensa und Aula bleiben hiervon unbetroffen.

Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Alle Mitglieder einer Lerngruppe sind für die Ordnung und Sauberkeit ihres Platzes und ihres Klassenzimmers und auch von Räumen, die sie vorübergehend nutzen, verantwortlich. Lerngruppen, die keinen Stammraum haben, tragen dafür Sorge, dass die vorgefundene Anordnung des Mobiliars in den Gasträumen erhalten bleibt.
  2. Nach der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum werden vorhandene Medien ausgeschaltet bzw. gesichert, die Stühle hoch gestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.
  3. Alle am Gymnasium tätigen Personen achten auf die Sauberkeit in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände.
  4. Fahrräder dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen auf dem Schulgelände abgestellt werden. Die Fahrradständer am Haupteingang sind für Lehrkräfte und Besucher reserviert.
  5. In der Schule aufgetretene Verluste und Schäden, auch an Fahrrädern, sind sofort zu melden. Im Schadensfalle haftet die Versicherung bei Leichtfertigkeit oder Vorsatz nicht.
  6. Fachräume und Sporthallen dürfen nur unter Aufsicht betreten und genutzt werden.
  7. Fehlt fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft, so meldet die Klassen-/Kurssprecherin bzw. der Klassen-/Kurssprecher der Lerngruppe dies im Sekretariat oder Lehrerzimmer.
  8. Mitgebrachte elektronische Geräte (Handy, Tablet-PC u.a.) sind während der Unterrichtsstunden auszuschalten und vom Arbeitstisch zu entfernen, es sei denn, die unterrichtende Lehrkraft lässt ausnahmsweise eine Nutzung im Unterricht zu. Selbstverständlich ist bei der Nutzung alles zu unterlassen, was strafbar ist. Das gilt besonders für die Weiterleitung von Bild- und Tonmaterial.
  9. Bild- und Tonaufnahmen von Personen sind nicht zulässig. Ausnahmen gelten nur bei Schulveranstaltungen wie Konzerten, Schulfeiern u.a. und im Rahmen der Klassengemeinschaft/Lerngruppe für schulische Zwecke, da dafür eine Einverständniserklärung von der Schule eingeholt wird. Auf Klassenfahrten/Wandertagen o. Ä. müssen die Teilnehmer bei Fotos für private Zwecke die Zustimmung der Abgebildeten haben.
  10. Essen, Kaugummi kauen und Trinken ist während des Unterrichts und in der Aula untersagt.

Pausenordnung

Die großen Pausen dienen vornehmlich der Erholung auf dem Schulhof. Hierzu tragen alle durch ihr individuelles Verhalten bei.

  1. In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler den Klassenraum und die Unterrichtsgebäude mit Ausnahme der Pausenhalle im Vechte-Gebäude. Die Pausenhalle kann in allen Pausen als Aufenthaltsort genutzt werden Die Lehrkraft schließt hinter ihnen den Raum ab. Wegen der Enge der Gänge schließt die Aufsicht führende Lehrkraft die Räume rechtzeitig vor dem 2. Klingeln auf. In den Gängen darf nicht gerannt, getobt und geschrien werden. Fachräume sind immer zu verlassen.
    Die Schülerinnen und Schüler gehen nach dem 1. Klingeln zu ihren Klassenräumen und legen ihr Unterrichtsmaterial bereit. Vor verschlossenen Räumen ist beim Warten der Flur in der Mitte frei zu halten.
  2. Auf dem Schulhof gibt es vor allem für die Jahrgangstufen 5 und 6 einen Bereich zum Spielen. Ballspiele mit weichen Bällen sind gestattet. Es gilt auch hierbei das Prinzip der Rücksichtnahme. Das Werfen mit harten Gegenständen und Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen sind verboten.
  3. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während ihrer Unterrichtszeit den Schulhof grundsätzlich nicht verlassen. In der Mittagspause (Unterbrechung des Pflichtunterrichts) können sie in Absprache mit ihren Eltern nach Hause fahren oder zur Nahrungsaufnahme das Schulgelände verlassen. Es dürfen keine außerhalb der Schule gekauften warmen Speisen auf das Schulgelände mitgebracht werden.
  4. Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Schulgelände sind grundsätzlich verboten. Das Mitbringen von E-Zigaretten und Shishas jeglicher Art ist untersagt.
  5. Der Hof- und Mensareinigungsdienst der Schülerinnen und Schüler wird am Ende der zweiten großen Pause, an Tagen mit Nachmittagsunterricht auch noch nach der Mittagspause durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihren Reinigungsdienst so zügig durchführen, dass sie spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn wieder im Klassenraum sind.

Bei Verstößen gegen die Haus- bzw. Pausenordnung können Erziehungsmittel, ggf. Ordnungsmaßnahmen veranlasst werden.
Unerlaubt genutzte elektronische Geräte oder andere Gegenstände werden bis zum Ende des Schultages abgenommen. Die Schwere des Verstoßes bzw. Wiederholungen können dazu führen, dass ein Erziehungsberechtigter das Gerät abholen muss und dass im Einzelfall ein Mitbringverbot ausgesprochen wird.

Ich habe die Haus- und Pausenordnung zur Kenntnis genommen.

Name des Schülers, der Schülerin in Druckschrift: _________________________

Klasse: __________

Nordhorn, den ___________________

Unterschrift des Schülers/der Schülerin __________________________________

Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten ___________________________

Bitte unterschreiben und an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer zurück!