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Kunst
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Inhalt
- Schulcurriculum
- Anzahl der Klassenarbeiten
- Kriterien für die Notenvergabe
- Schulbücher
- Weiterführende Angebote
1. Schulcurriculum
Das Schulcurriculum orientiert sich an den Kerncurricula für Gymnasien für das Fach Kunst, herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusministerium. Das Kerncurriculum für die Klassen 5 - 10 ist für alle Klassenstufen vollständig und gültig http://www.nibis.de/nibis3/uploads/1gohrgs/files/gaschler/kc1012/kc_kunst_gym_i.pdf . Für die Oberstufe kann das Kerncurriculum können auf dem Niedersächsischen Bildungsserver unter http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/ku_go_kc_druck.pdf eingesehen werden.
Im Folgenden sind die Themen des Schulcurriculums für die einzelnen Klassenstufen aufgeführt:
Klasse 5: Die Inhaltsbereiche für den 5. Schuljahrgang Bild des Menschen, Bild des Raumes, Bild der Zeit werden durch die Kerninhalte Farbe/Malerei, Grafik/Zeichnung und Komposition, Inszenierung, fantastische Räume, Bilderbuch/Bildsequenz konkretisiert. Die inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen sowie die ausgewiesenen Grundlagen knüpfen an Erfahrungen des Primarbereichs an. Dies spiegelt sich darin wider, dass die Operatoren erproben, erfahren, experimentieren, erfinden und untersuchen einen hohen Stellenwert haben.
Klasse 6: entfällt laut schulinterner Stundentafel
Klasse 7/8: Die Inhaltsbereiche für den 7./8. Schuljahrgang Bild des Menschen, Bild des Raumes, Bild der Zeit, Bild der Dinge beschreiben durch die Kerninhalte figurative Plastik, Perspektive, Foto- sequenz/Filmsequenz und Objektdarstellung eine weitere Stufe im fachinternen Curriculum. Die formulierten Kompetenzbeschreibungen bilden die Grundlage für die Unterrichtseinheiten dieses Doppeljahrganges.
Der Kerninhalt Perspektive soll entwicklungsbedingt erst im späten Schuljahrgang 8 umgesetzt werden. Die inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen sowie die ausgewiesenen Grundlagen erweitern den Kompetenzerwerb der vorherigen Schuljahrgänge. In diesen Schuljahrgängen bilden die produktionsbezogenen Operatoren erfahren, gestalten, darstellen und umgestalten sowie die rezeptionsbezogenen Operatoren recherchieren, erkennen, untersuchen, deuten und umdeuten den Schwerpunkt.
Klasse 9/10: Die Inhaltsbereiche Bild des Raumes und Bild der Dinge werden für den 9. Schuljahrgang anhand der Kerninhalte Landschaft und Design konkretisiert. Die Erarbeitung der Grundlagen wird am Ende des 10. Schuljahrgangs abgeschlossen. Die formulierten Kompetenzbeschreibungen bilden die Grundlage für die Unterrichtseinheiten dieses Schuljahrgangs.
Der Kerninhalt Design kann sowohl mit dem Schwerpunkt auf Produktdesign als auch mit dem Schwerpunkt auf Grafikdesign umgesetzt werden. Allerdings sollen beide Bereiche Berücksichtigung finden. In diesem Schuljahrgang bilden die produktionsbezogenen Operatoren erproben, entwickeln, anwenden und gestalten sowie die rezeptionsbezogenen Operatoren betrachten, vergleichen, unter- suchen und bewerten den Schwerpunkt.
Oberstufe: Zentrale Vorgaben bei vierstündigen Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau; Individuelle Themen bei zweistündigen Kursen auf grundlegendem Anforderungsniveau
2. Zahl der Klassenarbeiten und Anzahl der Unterrichtstunden
In den Klassen 5 und 7-10 findet der Kunstunterricht jeweils mit 2 Wochenstunden statt, es werden in jedem Schuljahr 2 Klassenarbeiten geschrieben.
In der Qualifikationsstufe findet der Kunstunterricht in Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau mit 4 Wochenstunden (3 Klausuren pro Schuljahr), in Kursen auf grundlegendem Anforderungsniveau mit 2 Wochenstunden (2 Klausuren pro Schuljahr) statt.
3.Kriterien für die Notenvergabe
Die Kriterien für die Notenvergabe orientieren sich an den Hinweisen in den Kerncurricula.
Für die Klassen 5 – 10 gilt:
Mündliche und fachpraktische Leistungen besitzen bei der Bestimmung der Gesamtzensur in Kunst ein deutlich höheres Gewicht als die schriftlichen Leistungen. Der Anteil der schriftlichen Leistungen an der Gesamtzensur darf ein Drittel nicht überschreiten. Mündliche und fachpraktische Leistungen sind zum Beispiel:
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch
- mündliche Überprüfungen
- Präsentationen eigener praktischer Arbeiten
- Unterrichtsdokumentationen (Heft, Protokoll, Mappe)
- Qualität der Bearbeitung von Hausaufgaben - Präsentationen (Referat, Plakat, Modell)
- Mitarbeit bei Gruppenarbeiten
- fachpraktische Arbeitsergebnisse
Für die Qualifikationsphase gilt:
Zur Ermittlung der Gesamtzensur sind die Ergebnisse der Klausuren und die Bewertung der Mitarbeit im Unterricht (mündliche und andere fachspezifische Leistungen) heranzuziehen. Der Anteil der schriftlichen Leistungen darf unterschreiten 30% an der Gesamtzensur nicht überschreiten.
4. Schulbücher
Es müssen keine Lehrwerke selbst beschafft werden, es steht bei Bedarf eine Fachbibliothek zur Verfügung.
5. Weiterführende Angebote
Es besteht ein Angebot an AGs und die Teilnahme an Wettbewerben und Ausstellungen wird ausdrücklich gefördert und unterstützt.