Anträge auf Schülerzeitfahrkarten

Die Anträge auf Schülerzeitfahrkarten sind nur online zu stellen.

Der Online-Antrag ist ab dem 10. März 2025 freigeschaltet!

Die Mindestentfernung zwischen Wohnadresse und Schule beträgt für alle Schulformen mehr als 2,1 km.

Schüler*innen ab Klassenjahrgang 11 der allgemeinbildenden und berufsbildenden Gymnasien haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schüler-Sammelzeitkarte ist die Erstellung einer Ersatzkarte erforderlich. Ersatzfahrkarten für Deutschland-Tickets können nur über die VGB (Tel. 05921-80350) beantragt werden. Bei reinen Busfahrkarten muss das jeweilige Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Für die Ausstellung der Ersatzfahrkarte wird eine Verwaltungsgebühr (siehe Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. des Niedersachsentarifs) erhoben. Es können keine Ersatzfahrkarten über den Landkreis ausgestellt werden!

  • Fahrplanauskünfte können über die elektronische Fahrplanauskunft (www.vbn.de/fahrplaner, www.efa.de oder www.vgb-mob.de) oder über die 05921 8035-0 eingeholt werden.

Es besteht für die Schüler*innen die Möglichkeit, die Anträge für das neue Schuljahr direkt online über das Bürgerportal Grafschaft Bentheim:

Bürgerportal Grafschaft Bentheim

oder über den QR-Code

zu stellen.

Die Antragsstellung ist bis zum 09.05.2025 online vorzunehmen.

Die Anträge der Schüler*innen, bei denen die Anmeldung an der Schule bzw. die Entscheidung für die Schulform erst später erfolgt, benötigen wir spätestens bis zum 06.06.2025.

Nur in Ausnahmefällen kann ein Antrag in Papierform telefonisch unter 05921-961600 angefordert werden.

Wenn Anträge im laufenden Schuljahr 2025/2026 online gestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen zu rechnen. Die bis zur Aushändigung der Schüler-Sammelzeitkarten entstehenden Kosten, können nicht vom Landkreis erstattet werden.

Alle Fahrkarten des Schuljahres 24/25 verlieren ihre Gültigkeit zum 31. Juli 2025! Eine weitere Nutzung der D-Tickets über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht gestattet und gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, was entsprechend geahndet werden würde. Für das neue Schuljahr 2025/2026 ist zwingend eine neue Fahrkarte zu beantragen. Die Ausgabe der neuen Fahrkarte erfolgt nach Möglichkeit im Austausch mit der alten Fahrkarte vom Schuljahr 24/25.