Haus- und Pausenordnung
Als Bestandteil des Schulprogramms fördert die Hausordnung ein solidarisches schulisches Miteinander. Ihre Umsetzung basiert auf zwei Grundsätzen:
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen sich gegenseitig mit Respekt und beachten die Bestimmungen, die der Sicherheit aller dienen.
- Die schulischen Einrichtungen und Materialien werden pfleglich behandelt.
Geltungsbereich
Die Haus- und Pausenordnung gilt für das Schulgelände des Gymnasiums Nordhorn (Gebäude, angrenzende Bürgersteige und Schulhof). Sonderregelungen wie z.B. für die Mensa und Aula bleiben hiervon unbetroffen.
Allgemeine Verhaltensregeln
- Alle Mitglieder einer Lerngruppe sind für die Ordnung und Sauberkeit ihres Platzes und ihres Klassenzimmers und auch von Räumen, die sie vorübergehend nutzen, verantwortlich. Lerngruppen, die keinen Stammraum haben, tragen dafür Sorge, dass die vorgefundene Anordnung des Mobiliars in den Gasträumen erhalten bleibt.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum werden vorhandene Medien ausgeschaltet bzw. gesichert, die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.
- Alle am Gymnasium tätigen Personen achten auf die Sauberkeit in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände.
- Fahrräder dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen auf dem Schulgelände abgestellt werden. Die Fahrradständer am Haupteingang sind für Lehrkräfte und Besucher reserviert.
- In der Schule aufgetretene Verluste und Schäden, auch an Fahrrädern, sind sofort zu melden. Im Schadensfalle haftet die Versicherung bei Leichtfertigkeit oder Vorsatz nicht.
- Fachräume und Sporthallen dürfen nur unter Aufsicht betreten und genutzt werden.
- Fehlt fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft, so meldet die Klassen-/Kurssprecherin bzw. der Klassen-/Kurssprecher der Lerngruppe dies im Sekretariat oder Lehrerzimmer.
- Für den Unterricht mitgebrachte elektronische Geräte (Tablet-PC u.a.) sind während der Unterrichtsstunden und in den Pausen auszuschalten und vom Arbeitstisch zu entfernen, es sei denn, die unterrichtende Lehrkraft lässt ausnahmsweise eine Nutzung im Unterricht zu.
- Nutzungsbeschränkung für den privaten Gebrauch nach Schulstufen
In der Sekundarstufe I (Jg. 5 – 10) müssen alle privaten elektronischen Geräte (insbes. Smartphones und Smartwatches) auf dem gesamten Schulgelände zwischen 7:30 Uhr und 13:15 Uhr grundsätzlich ausgeschaltet oder im Flugmodus sowie nicht sichtbar (in der Schultasche) verbleiben.
Ausnahmeregelungen:
Sekundarstufe II:
Die Jahrgänge 11 bis 13 sind von diesem generellen Verbot zunächst ausgenommen, um der besonderen Bedeutung von Eigenverantwortung und Medienselbstkontrolle in der Vorbereitung auf Studium und Beruf Rechnung zu tragen. Dabei ist stets Rücksicht auf die jüngeren Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zu nehmen, sodass digitale Endgeräte in der Pause nach Möglichkeit nicht genutzt werden sollen und wenn, sollten Oberstufenschüler:innen sich mit ihrem Schülerausweis ausweisen können. In der Mensa ist die Nutzung der digitalen Endgeräte in den Pausen grundsätzlich untersagt. Hier greifen die gleichen Konsequenzen wie für die Jahrgänge 5 – 10.
Pädagogischer Einsatz:
Die Nutzung bleibt in der Sekundarstufe I gestattet, wenn eine Lehrkraft dies explizit zu Unterrichtszwecken anordnet. Auch dürfen die bisher genutzten Tablets weiterhin für den Unterricht genutzt werden.
Notfälle:
In dringenden Fällen ist die Erreichbarkeit über das Sekretariat gewährleistet; eine private Handynutzung darf nach Rücksprache mit der Schulleitung nur im medizinischen Notfall erfolgen.
Schulsanitäter:innen:
Den Schulsanitäter:innen ist das Mitführen und die Nutzung der extra dafür vorgesehenen Handys gestattet.
Bei Leistungsfeststellungen (Klassenarbeiten/Klausuren) sind sämtlichen digitalen Endgerät bei der Lehrkraft vorne abzugeben.
Bei Zuwiderhandlungen greift der Sanktionierungsplan. - Verbot des Missbrauchs und Haftung
Jeglicher Missbrauch internetfähiger Endgeräte ist streng untersagt. Dies umfasst insbesondere:
Die Anfertigung von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen (insbes. Mitschnitte von Unterricht oder Aufnahmen von Personen ohne Einwilligung), so keine Ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung oder der betreuenden Lehrkraft vorliegt.
Das Aufrufen, Präsentieren oder Verbreiten jugendgefährdender, gewaltverherrlichender oder persönlichkeitsrechtsverletzender Inhalte. Verstöße ziehen unmittelbar erzieherische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG nach sich und können zur strafrechtlichen Verfolgung führen. Die Verantwortung und Haftung für mitgebrachte Geräte liegt allein bei den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten.
- Nutzungsbeschränkung für den privaten Gebrauch nach Schulstufen
- Essen, Kaugummi kauen und Trinken sind während des Unterrichts und in der Aula untersagt.
Pausenordnung
Die großen Pausen dienen vornehmlich der Erholung auf dem Schulhof. Hierzu tragen alle durch ihr individuelles Verhalten bei.
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In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler den Klassenraum und die Unterrichtsgebäude. Die Lehrkraft schließt hinter ihnen den Raum ab. In den Gängen darf nicht gerannt, getobt und geschrien werden. Fachräume sind immer zu verlassen.
Die Schülerinnen und Schüler gehen nach dem ersten Klingeln zu ihren Klassenräumen und legen ihr Unterrichtsmaterial bereit. Vor verschlossenen Räumen ist beim Warten der Flur in der Mitte frei zu halten. -
Auf dem Schulhof gibt es vor allem für die Jahrgangstufen 5 und 6 einen Bereich zum Spielen.
Ballspiele mit weichen Bällen sind gestattet. Es gilt auch hierbei das Prinzip der Rücksichtnahme.
Das Werfen mit harten Gegenständen und Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen sind verboten. -
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während ihrer Unterrichtszeit den Schulhof grundsätzlich nicht verlassen. In der Mittagspause (Unterbrechung des Pflichtunterrichts) können sie in Absprache mit ihren Eltern nach Hause fahren oder zur Nahrungsaufnahme das Schulgelände verlassen. Es dürfen keine außerhalb der Schule gekauften warmen Speisen auf das Schulgelände mitgebracht werden.
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In der Mittagspause können sich die Schülerinnen und Schüler
in ihren Klassenräumen aufhalten. Warme Speisen dürfen dort nicht verzehrt werden. Für Schülerinnen und Schüler, denen kein Klassenraum zur Verfügung steht, werden gesonderte Räume vorgehalten. -
Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Schulgelände sind grundsätzlich verboten. Das Mitbringen von E-Zigaretten und Shishas jeglicher Art ist untersagt.
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Der Hof- und Mensareinigungsdienst der Schülerinnen und Schüler wird am Ende der zweiten großen Pause, an Tagen mit Nachmittagsunterricht auch noch nach der Mittagspause durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihren Reinigungsdienst so zügig durchführen, dass sie spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn wieder im Klassenraum sind.
Umgang mit Verstößen
Bei Verstößen gegen die Haus- bzw. Pausenordnung können Erziehungsmittel, ggf. Ordnungsmaßnahmen veranlasst werden.
Unerlaubt genutzte elektronische Geräte oder andere Gegenstände werden bis zum Ende des Schultages abgenommen. Die Schwere des Verstoßes bzw. Wiederholungen können dazu führen, dass ein Erziehungsberechtigter das Gerät abholen muss und dass im Einzelfall ein Mitbringverbot ausgesprochen wird.
Geänderte Fassung beschlossen in der Gesamtkonferenz am 30.06.2026.