Begabtenförderung am Gymnasium Nordhorn
Das Niedersächsische Schulgesetz (§ 54 Abs. 1 NSchG) verpflichtet Schulen, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten zu fördern und zu fordern. Dazu gehört auch die besondere Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit hohen Begabungen.
Am Gymnasium Nordhorn verstehen wir Begabtenförderung als einen wichtigen Bestandteil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Unser Ziel ist es, Talente zu entdecken, Potenziale zu entfalten und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen und fachlichen Entwicklung bestmöglich zu begleiten.
Begabtenförderung bedeutet für uns:
- Individuelle Förderung – wir schaffen Lernangebote, die über den regulären Unterricht hinausgehen und Raum für vertiefte Auseinandersetzung bieten.
- Herausforderungen annehmen – wir ermutigen unsere Schülerinnen und Schüler, ihre Grenzen zu erweitern.
- Verantwortung übernehmen – wir fördern nicht nur kognitive Fähigkeiten, sondern auch soziale Kompetenzen, Teamgeist und eigenständiges Arbeiten.
Mit einem vielfältigen Programm – von Projekten und Arbeitsgemeinschaften bis hin zu Wettbewerben und Kooperationen – möchten wir jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihre besonderen Begabungen zu entdecken und zu entwickeln.
Ansprechpartnerin
Für alle Fragen rund um die Begabtenförderung am Gymnasium Nordhorn steht Ihnen unsere Koordinatorin gerne zur Verfügung: