Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

Wusstest Du schon, dass die Europäische Menschenrechtskonvention 1953 allgemein in Kraft getreten ist und seitdem natürlich auch das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens existiert? Staaten wie Monaco (2005) oder Montenegro (2006) zählen übrigens zu den späten Unterzeichnern der EMRK.

(Quellen: https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/50questions_deu; https://www.coe.int/de/web/impact-convention-human-rights/monaco; https://www.coe.int/de/web/impact-convention-human-rights/montenegro)

Das Thema unserer Arbeit sind Familienrechte. Dieses Thema ist von zentraler Bedeutung, denn jede Familie – unabhängig von Herkunft, Kultur oder Land – hat Anspruch auf Schutz, Unterstützung und Gleichberechtigung. Kein Mensch sollte jemals ausgeschlossen werden oder das Gefühl haben, nicht dazuzugehören.

Hania, Sania und Amelia (Klasse 8D)