Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention beinhaltet ein Diskriminierungsverbot wegen der Geburt. Das bedeutet, dass man keine Person aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Geschlechtsidentität oder ob man unehelich geboren wurde ausgrenzen darf. Man darf also nicht Personen aufgrund ihrer Geburtsumstände ungleich behandeln.

Wusstest Du schon, dass das deutsche Erbrecht im Jahr 2009 ein Thema für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war? Es ging dabei um die Behandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern.

(Quelle: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Aktuelle-Gesetzgebung-Nichteheliche-und-eheliche-Kinder-erben-gleich_190558https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Aktuelle-Gesetzgebung-Nichteheliche-und-eheliche-Kinder-erben-gleich_190558)

Ein Gedicht

Keiner wird ausgeschlossen

Das ist in diesen Artikel hineingeflossen.

Jeder ist gut, so wie er ist

Damit du das nie vergisst.

Für deine Geburtsumstände, für welche du nichts kannst

Und trotzdem immer wieder bangst

Habe keine Angst.

Laura und Helena (Klasse 8E)