Artikel 11 EMRK schützt die Freiheit der Versammlung und Vereinigung und garantiert damit, dass Menschen sich friedlich treffen und gemeinsame Interessen in Gruppen verfolgen dürfen.

Wusstest Du schon, dass damit auch das Recht zur Gründung von Gewerkschaften gemeint ist?

(Quelle: https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_DEU)

 

Die folgende Collage zeigt die verschiedenen Fassaden der Versammlungsfreiheit, z. B. in Form von Konzerten oder Demonstrationen:

Fassaden der Versammlungsfreiheit

Lenny, Tamme und Aaron (Klasse 8E)