Türchen 5
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet die unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Menschen. Dieser Artikel darf unter keinen Umständen vom Staat vernachlässigt werden.
Wusstest Du schon, dass Folter in vielen Ländern wie zum Beispiel Belarus eine gängige Vorgehensweise zur Beschaffung von Informationen ist? Belarus ist übrigens eines der wenigen Länder, die die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet haben.
(Quellen: https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/belarus-gewaltsame-unterdrueckung-von-regierungskritikerinnen/; https://www.coe.int/de/web/impact-convention-human-rights/countries)
Comic
Unser Comic stellt das Verbot der Folter dar. Jemand ist auf dem Stuhl gefesselt und ihm wird gedroht. Die Person, die foltert, hat einen Hammer in der Hand. Folgend öffnet sich ein Portal, welches die Personen in die Zukunft zieht. Folter ist nun verboten und Schweigen wird akzeptiert.
Frederik, Artin und Mats (Klasse 8E)