Türchen 7
Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt unter anderem, dass keiner wegen seiner politischen Ansichten diskriminiert oder benachteiligt werden darf.
Wusstest Du schon, dass Staaten die politische Betätigung von Ausländern beschränken dürfen?
(Quelle: https://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufenthalt-erwerbstaetigkeit-aufenthaltserlaubnis-niederlassungserlaubnis-aufenthg/paragraph-47-verbot-und-beschraenkung-der-politischen-betaetigung.html)
Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention stützt jede politische Überzeugung und politische Ideologie. Unabhängig davon, ob sie moderat oder radikal ist, solange sie nicht die Grenze zur strafbaren Handlung überschreitet.
Artikel 14 besagt, dass es nicht erlaubt ist, eine Person wegen ihrer politischen Einstellung zu entlassen oder nicht einzustellen. Der Gerichtshof prüft, ob der Artikel 14 nicht eingehalten wurde, indem er prüft:
- Gibt es eine vergleichbare Situation?
- Gibt es eine unterschiedliche Behandlung?
- Beruht diese auf politischen Anschauungen?
- Gibt es eine objektive angemessene Begründung dafür?
Benjamin und Artin (Klasse 8E)